AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstigen Dienstleistungen durch Dhatex Textile Solutions, Strecknitzer Tannen 2, 23562 Lübeck, gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 14, 310 Abs.1 BGB . Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn Dhatex Texrtile Solutions ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Dhatex Textile Solutions verkauft Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB.
2.2 Der Online-Katalog ist eine Produktpräsentation ohne Bestellfunktion. Ein unverbindliches Angebot wird auf Anfrage des Kunden durch Dhatex Textile Solutions erstellt und dem Kunden per E-Mail oder postalisch zugesandt. Der Kunde gibt daraufhin auf Grundlage des von Dhatex Textile Solutions erstellten Angebots ein verbindliches Angebot zur Bestellung der Waren ab, welches Dhatex Textile Solutions annehmen kann. Die Annahme des Angebots und der Abschluss des Kaufvertrages kommen durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Dhatex Textile Solutions zustande.
2.3 Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann Dhatex Textile Solutions diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
3. Überlassene Unterlagen An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich Dhatex Textile Solutions ein Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Besteller wurde dazu eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.
4. Preise und Zahlung
4.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise von Dhatex Textile Solutions ab Lager zuzüglich Versand und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
4.2 Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind.
4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4.4 Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Zurückbehaltungsrechte Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferzeit, Lieferbedingungen und Lieferverzögerungen
6.1 Der Beginn der von Dhatex Textile Solutions angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 6.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.
6.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 6.4 Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der in Verzug befindlichen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. 6.5 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
7. Gefahrübergang bei Versendung Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware(n) pfleglich zu behandeln, insbesondere sie vor Schäden zu bewahren.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
9. Gewährleistung
9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen.
9.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Wäsche oder Behandlung der Textilien oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.7 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
10. Schadenersatz Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für alle übrigen Schäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir haften nicht für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware gewöhnlich zu erwarten ist.
11. Sonstiges
11.1 Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 11.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.